Modernisierung und Instandsetzung

Information vor der Sanierung

Vor einer Sanierung muss dem Mieter sehr deutlich erklärt werden, welche Maßnahmen am Haus passieren werden und welche in der Wohnung selbst. All das steht in der Modernisierungsankündigung. Spätestens drei Monate vor Baubeginn muss die verschickt werden, damit der Mieter die Situation bewerten kann: Kann er die unvermeidlichen Baubelästigungen bewältigen? Ist er in der Lage, die angekündigte Mietererhöhung zu tragen?

Im Anhang des Briefes an die Mieter steht auch sehr ausführlich, wie viel Miete nach der Modernisierung gezahlt werden muss.

Diese Berechnung erfolgt durch das Mietenmanagement von degewo. Zuerst werden alle Maßnahmen des Sanierungsvorhabens in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden. Instandsetzungen sind alle Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Bei Modernisierungen hingegen wird entweder der Wohnwert erhöht oder sie führen zu Energieeinsparungen. Ein Beispiel: Wenn die alten Fenster nur gestrichen würden, wäre das eine Instandsetzungsmaßnahme. Werden sie aber gegen neue, besser isolierte Fenster ausgetauscht, verbessert sich dadurch die Wärmedämmung des Hauses – die Wohnqualität steigt, es wird Energie gespart. Laut Gesetz dürfen Vermieter nur diese Modernisierungskosten auf die jährliche Miete umlegen – in Höhe von acht (in Berlin sechs) Prozent. Im zweiten Schritt ordnet das Mietenmanagement die Modernisierungskosten den Wohnungen zu: Die Kosten für das neue Fenster in der Wohnung etwa werden nur auf die Miete dieser Wohneinheit angerechnet, die Kosten für das neue Fenster im Treppenhaus anteilig auf alle Mieter im Haus.

degewo

Das finale „Ja“ muss noch her. Erst wenn der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung im November oder Dezember seine Zustimmung erteilt, können die Planungen für die nächsten Phasen beginnen. 

(Auszug aus einer Veröffentlichung der degewo)

Gästewohnungen-Vermietungsstopp

Auf Nachfrage wurde dem Mieterbeirat bestätigt, dass z.Z. für Gästewohnungen in der Schlangenbader Straße ein Vermietungsstopp existiert. Wann der Vorstand diesen Stopp aufhebt, ist nicht bekannt. Sollte das dann irgendwann passieren, würden Mieter mit Voranmeldung per mail informiert werden. Das hilft allerdings den Mietern wenig, die in nächster Zeit planen, Besuch zu beherbergen. Wir können nur an Hotels oder Pensionen im Umkreis verweisen

Austausch der Messgeräte

Zum 01.01.2022 trat die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Mieter.

Der Mieterbeirat geht davon aus, dass Ihre Ankündigung im Schreiben der degewo vom 14.01.2022 der Umsetzung dieser Novellierung der HKVO gilt, d.h. der Austausch der Wasserzähler und der Heizkostenverteiler.

Neben den Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor: den Mietern sollen ab 2022 die Verbrauchsinformation monatlich zugänglich gemacht werden.

Mieterfest 2021 – Nachlese

Ziemlich gut besucht war der Stand des Mieterbeirats – es bot sich hier eine Mietersprechstunde unter freiem Himmel. Einen Hingucker bildete das große Schlange – Modell aus dem Jahr 1972.

Nicht nur das Wetter meinte es an diesem 4. September 2021 gut für die Schlange. Ziemlich gut besucht war der Stand des Mieterbeirats – es bot sich hier eine Mietersprechstunde unter freiem Himmel. Einen Hingucker bildete das große Schlange – Modell aus dem Jahr 1972. Eine Leihgabe von Wolf Bertelsmann, Architekt und Projektleiter beim Bau an der Schlangenbader Straße. Gefragt war er als Zeitzeuge mit seinen Erinnerungen und Erfahrungen

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Denkmalschutz und Sanierungsbeirat (2021/001)

Trotz Corona Widrigkeiten ist das Projekt „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ auch mit der Beteiligung der degewo gestartet. Bei einigen Einzelprojekten ist auch der Denkmalschutz betroffen.

25.01.2021 Anfrage des Mieterbeirats

(Zur Erklärung: mit Schutzgut werden die Teile des Gebäudes bezeichnet, die aus Denkmalschutzgründen schützenswert sind!)

Trotz Corona Widrigkeiten ist das Projekt „Stärkung Berliner Großsiedlungen“ auch mit der Beteiligung der degewo gestartet. Bei einigen Einzelprojekten ist auch der Denkmalschutz betroffen. Das Motto „Kulturschlange und Begegnungsorte schaffen“ hat den Mieterbeirat veranlasst, bei der Denkmalbehörde nachzufragen. Die Antwort dort: die Gartenanalagen und Spielplätze gehören zum Schutzgut.

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Wasserschäden (2020/002)

In der Mietersprechstunde berichteten uns Mieter des Bauteils E von massiven Wasserschäden in ihren Wohnungen. Gleichzeitig bemängeln Sie den Umgang der degewo damit.

31.08.2020 Anfrage des Mieterbeirats

In der Mietersprechstunde berichteten uns Mieter des Bauteils E von massiven Wasserschäden in ihren Wohnungen. Gleichzeitig bemängeln Sie den Umgang der degewo damit. Auch uns verwunderten die Aussagen, dass Nachbarinnen und Nachbarn mit den Kosten der durch das Wasser entstandenen Schäden an Mobiliar oder Fußböden alleingelassen und Sie lediglich an ihre Hausratversicherung verwiesen würden.

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Sicherheit (2020/005)

In der Schlange verselbstständigt sich das Gerücht, dass es häufiger zu Einbrüchen, Vandalismus, Diebstahl und Trinkgelagen in öffentlichen Bereichen und Drogenmissbrauch kommt.

13.08.2020 Anfrage des Mieterbeirats

In der Schlange verselbstständigt sich das Gerücht, dass es häufiger zu Einbrüchen, Vandalismus, Diebstahl und Trinkgelagen in öffentlichen Bereichen und Drogenmissbrauch kommt. Wir bitte Sie freundlichst um die Statistiken der letzten drei Jahre, über die dokumentieren Vorkommnisse des Sicherheitsdienstes und der Polizeieinsätze. Um die Verselbständigung dieses „Gerüchts“ in der Mieterschaft beenden zu können, möchten wir den Sachverhalt sichten und anschließend mit Ihnen klären.

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Betriebskosten – Hausreinigung (2020/004)

Die Kosten für die Hausreinigung sind in der vorliegenden Höhe mit einer Steigerung von über 50% im Vergleich zum Vorjahr unplausibel.

13.08.2020 Anfrage Mieterbeirat

Die Kosten für die Hausreinigung sind in der vorliegenden Höhe mit einer Steigerung von über 50% im Vergleich zum Vorjahr unplausibel.
Wie uns bekannt ist, räumten Sie hier bereits anderen Mietern vertragliche Probleme mit Ihren Dienstleistern ein. Daher bitten wir sie ALLEN Mietern die Überzahlung zurückzuerstatten (entsprechend Ihrer Formel: 0,30 € X ….QM X 12 Monate) und auch die Vorauszahlungssumme zu korrigieren.

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