Austausch der Messgeräte

Zum 01.01.2022 trat die Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Im Kern der Neuregelung stehen die Fernablesbarkeit der Messgeräte sowie mehr Informationen für die Mieter.

Der Mieterbeirat geht davon aus, dass Ihre Ankündigung im Schreiben der degewo vom 14.01.2022 der Umsetzung dieser Novellierung der HKVO gilt, d.h. der Austausch der Wasserzähler und der Heizkostenverteiler.

Neben den Um- beziehungsweise Nachrüstpflichten sieht die Verordnung auch neue Mitteilungs- und Informationspflichten vor: den Mietern sollen ab 2022 die Verbrauchsinformation monatlich zugänglich gemacht werden.

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