Schreiben an degewo vom 13.04.2025
Die Müllsituation in der Schlange 29 ist unhaltbar, zum Beweis einige Fotos vom 13.04.25.
Durch die Baustelleneinrichtung, Baustellen des Auto-Krans sowie Fahrzeug der Fa. Zapf
weigert sich die BSR rückwärts zufahren.
Hierdurch kommt es wiederholt zur nicht Abholung von Müll durch die BSR, sowie scheinbar auch Umzugsmüll der Umsetzmieter, der nicht durch Fa. Zapf entsorgt wird.
„Müllsituation in der Schlange – Sanierung“ weiterlesen
Der Mieterbeirat hat im Vorfeld des letzten Sanierungsbeirats ein Papier verfasst, welches im Zuge der Sanierung und einer sicheren Baustelleneinrichtungen auf die besonderen Anforderungen für mobilitätseingeschränkte Menschen eingeht. Dieses Papier wurde auf am 18.02.20205 im Beisein von Vorständin Sandra Wehrmann vorgestellt. Es wurde seitens degewo zugesagt, die Baustellenplanung entsprechend anzupassen.
Jetzt, knapp 2 Monate später, ist die Baustellenabsicherung weit fortgeschritten. Als letzter, gravierender Schritt, steht Ende April noch die vollständige Sperrung des baustellenseitigen Gehwegs unter der Brücke einschließlich der Sperrung der Tiefgaragenausfahrten aus.
Da sich in den ersten Absperrungen sowie den Ankündigungen erhebliche Gefahrenpunkte und Barrieren zeigten, hat der Mieterbeirats in Kooperation mit Behindertenvertretern am 4. April erneut Degewo angeschrieben:
„Sanierung der Schlange – Barrierefreiheit II“ weiterlesen
Die Sanierung des ersten Bauabschnitts steht kurz bevor. Anlässlich der Sitzung des Sanierungsbeirats am 18.02.2025 hat der Mieterbeirat ein Papier formuliert, dass besonders die Bedürfnisse der schwerbehinderten Nachbarinnen und Nachbarn in den Blick nimmt:
Der Wohnkomplex Schlangenbader Straße wird von vielen schwerbehinderten Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Sehbehinderungen bewohnt. Bei der Baustellen-Gestaltung sind Sicherheit und Bedürfnisse dieser Menschen besonders zu berücksichtigen.
„Sanierung der Schlange – Barrierefreiheit“ weiterlesen
Der Senat hat zu einer Informationsveranstaltung eingeladen zum Beginn der Abrissarbeiten der Brücke am Breitenbachplatz
WANN:
10. DEZEMBER 2024
UHRZEIT:
18:00 – 20:00 UHR
WO:
FREIE UNIVERSITÄT BERLIN HÖRSAAL A
HENRY-FORD-BAU GARYSTRASSE 35-3
14195 BERLIN
Informationsveranstaltung der Degewo zur Sanierung nur für die Mieter Wiesbadener Straße 59 und Schlangenbader Straße 29. Betroffene Mieter werden schriftlich eingeladen.
NICHT ÖFFENTLICH
Degewo hat zum Sanierungsvorhaben in der Schlange eine Informationsseite eingerichtet, auf der die Informationen regelmäßig aktualisiert werden. Dort sind unter anderem auch die Schreiben zu finden, die von degewo an die Mieter versendet wurden.
Zur Informationsseite …
Nachfolgendes Schreiben der degewo (Auszug) erreichte die Mieter der Gebäude Schlangenbader Str. 28 A-E und Wiesbadener Str. 59 A-E
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mieterinnen, liebe Mieter,
wir haben Ihnen in unseren letzten Schreiben versprochen, Sie über eine mögliche Sanierung
der Schlangenbader Straße auf dem Laufenden zu halten. Unsere Planungen und Vorbereitungen konzentrieren sich nach wie vor ausschließlich auf den GebäudebereichWiesbadener Straße 59 A-E / Schlangenbader Straße 28 A-E. Dort könnte nach jetzigem Planungsstand die Sanierung frühestens im Jahr 2025 beginnen.
Mit Ihrer Unterstützung konnten unsere Fachplaner den Gebäudeabschnitt begehen und dabei weitere Erkenntnisse insbesondere für seine energetische Ertüchtigung gewinnen. Uns ist bei einer möglichen Sanierung besonders wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den modernen Standards des Klimaschutzes und den Anforderungen des Denkmalschutzes zu finden und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll zu handeln.
degewo November 2022
Information vor der Sanierung
Vor einer Sanierung muss dem Mieter sehr deutlich erklärt werden, welche Maßnahmen am Haus passieren werden und welche in der Wohnung selbst. All das steht in der Modernisierungsankündigung. Spätestens drei Monate vor Baubeginn muss die verschickt werden, damit der Mieter die Situation bewerten kann: Kann er die unvermeidlichen Baubelästigungen bewältigen? Ist er in der Lage, die angekündigte Mietererhöhung zu tragen?
Im Anhang des Briefes an die Mieter steht auch sehr ausführlich, wie viel Miete nach der Modernisierung gezahlt werden muss.
Diese Berechnung erfolgt durch das Mietenmanagement von degewo. Zuerst werden alle Maßnahmen des Sanierungsvorhabens in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden. Instandsetzungen sind alle Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Bei Modernisierungen hingegen wird entweder der Wohnwert erhöht oder sie führen zu Energieeinsparungen. Ein Beispiel: Wenn die alten Fenster nur gestrichen würden, wäre das eine Instandsetzungsmaßnahme. Werden sie aber gegen neue, besser isolierte Fenster ausgetauscht, verbessert sich dadurch die Wärmedämmung des Hauses – die Wohnqualität steigt, es wird Energie gespart. Laut Gesetz dürfen Vermieter nur diese Modernisierungskosten auf die jährliche Miete umlegen – in Höhe von acht (in Berlin sechs) Prozent. Im zweiten Schritt ordnet das Mietenmanagement die Modernisierungskosten den Wohnungen zu: Die Kosten für das neue Fenster in der Wohnung etwa werden nur auf die Miete dieser Wohneinheit angerechnet, die Kosten für das neue Fenster im Treppenhaus anteilig auf alle Mieter im Haus.
degewo
Das finale „Ja“ muss noch her. Erst wenn der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung im November oder Dezember seine Zustimmung erteilt, können die Planungen für die nächsten Phasen beginnen.
(Auszug aus einer Veröffentlichung der degewo)