Modernisierung und Instandsetzung

Information vor der Sanierung

Vor einer Sanierung muss dem Mieter sehr deutlich erklärt werden, welche Maßnahmen am Haus passieren werden und welche in der Wohnung selbst. All das steht in der Modernisierungsankündigung. Spätestens drei Monate vor Baubeginn muss die verschickt werden, damit der Mieter die Situation bewerten kann: Kann er die unvermeidlichen Baubelästigungen bewältigen? Ist er in der Lage, die angekündigte Mietererhöhung zu tragen?

Im Anhang des Briefes an die Mieter steht auch sehr ausführlich, wie viel Miete nach der Modernisierung gezahlt werden muss.

Diese Berechnung erfolgt durch das Mietenmanagement von degewo. Zuerst werden alle Maßnahmen des Sanierungsvorhabens in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden. Instandsetzungen sind alle Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Bei Modernisierungen hingegen wird entweder der Wohnwert erhöht oder sie führen zu Energieeinsparungen. Ein Beispiel: Wenn die alten Fenster nur gestrichen würden, wäre das eine Instandsetzungsmaßnahme. Werden sie aber gegen neue, besser isolierte Fenster ausgetauscht, verbessert sich dadurch die Wärmedämmung des Hauses – die Wohnqualität steigt, es wird Energie gespart. Laut Gesetz dürfen Vermieter nur diese Modernisierungskosten auf die jährliche Miete umlegen – in Höhe von acht (in Berlin sechs) Prozent. Im zweiten Schritt ordnet das Mietenmanagement die Modernisierungskosten den Wohnungen zu: Die Kosten für das neue Fenster in der Wohnung etwa werden nur auf die Miete dieser Wohneinheit angerechnet, die Kosten für das neue Fenster im Treppenhaus anteilig auf alle Mieter im Haus.

degewo

Das finale „Ja“ muss noch her. Erst wenn der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung im November oder Dezember seine Zustimmung erteilt, können die Planungen für die nächsten Phasen beginnen. 

(Auszug aus einer Veröffentlichung der degewo)

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