Degewo hat in Aushängen das Wahlverfahren zum neuen Mieterbeirat vorgestellt. Vorgesehen ist lediglich eine Präsenzwahl, die in äußerst engen Zeitfenstern Ende März / Anfang April stattfinden soll. An lediglich drei Terminen für jeweils nur 2 Stunden und nur tagsüber soll eine Wahl nur vor Ort im Gemeinschaftsraum möglich sein.
Der Mieterbeirat hat dagegen Einspruch bei Degewo eingelegt. Das Verfahren ist mitnichten geeignet, eine möglichst breite Beteiligung zu erreichen. Die Zeitfenster sind viel zu eng, schließen berufstätige Personen praktisch aus. Überdies gibt es keine Möglichkeit, auf Abwesenheit zu reagieren, da keine Briefwahl oder digitale Wahl vorgesehen ist.
Genau diese Ansicht wird auch durch die Wahlordnung gestützt, gegen das von Degewo vorgesehene Verfahren verstößt. Die Wahlordnung sieht eine solche Präsenzwahl überhaupt nicht vor, womit dieser Weg ungültig ist. Stattdessen schreibt die Wahlordnung ausdrücklich vor, dass nur Briefwahl oder digitale Wahl zugelassen sind:
§ 1 Grundsätze der Wahl
…
4. Die Wahl erfolgt im Wege des Briefwahlverfahrens oder im Rahmen eines digitalen Wahlverfahrens. …
Satzung auf der Internetseite Degewo
In anderen Quartieren haben Wahlen stattgefunden offenbar in Briefwahl. Es ist umso unverständlicher, warum das im Wohnquartier „Schlange“ nicht passiert.
Degewo prüft den Vorgang aktuell.
In diesem Zusammenhang hat der amtierende Mieterbeirat auch seinen Vorschlag erneuert, dass eine Veranstaltung geben soll, auf der sich die Kandidaten im Dialog vorstellen, damit sich die Mieter ein Bild über die Personen machen können, die zur Wahl stehen.