Kandidatur zum neuen Mieterbeirat – Fristverlängerung bis 18. Februar!

Der Mieterbeirat wird im Frühjahr neu gewählt. Nachdem die erste Frist zum Jahreswechsel etwas ungünstig war, hat Degewo

Wir wünschen uns einen starken, aktiven und vielfältigen Mieterbeirat und rufen daher ausdrücklich auf, sich noch zu bewerben. Es werden Kandidaten gesucht, die einen Querschnitt unserer Mieterschaft repräsentieren. Wir laden ganz besonders jüngere Menschen, Eltern, Menschen mit Einwanderungsbiografie, Nachbarn mit einer Schwerbehinderung, ältere Menschen ein.

Der Arbeitsaufwand liegt in etwa bei 2-3 Stunden im Monat. Bei Engagement für das Lebensumfeld und die Weiterentwicklung des Wohnquartiers Schlange kann es auch nach eigener Gestaltung und im Team mehr sein.

Wir als amtierender Mieterbeirat stehen gerne für Fragen zur Verfügung. Einen kurzen Überblick über unsere Arbeit haben wir hier auf unserer Seite zusammengestellt.

Informationen zu den Mieterbeiratswahlen im Internetangebot der Degewo.

Lindenkirche ist kühler Raum

Wer an Hitzetagen eine kühle Rückzugsmöglichkeit benötigt, findet an einigen Orten in Berlin geöffnete Kirchen, Bibliotheken und andere Räumlichkeiten. Welche das sind, kann man im Rahmen der Senatskampagne Bärenhitze einer Karte entnehmen. In unserem Kiez öffnet die Lindenkirche in der Homburger Straße ihre Räume an Tagen, wenn die Temperaturen 30 Grad und mehr erreichen. Mehr Informationen über den Umgang bei Hitze auf den Seiten des Bezirks.

Achtung: Warnung der degewo vor Betrugsmasche!

Degewo warnt vor Betrugsmasche.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass aktuell gefälschte Schreiben im Namen von degewo im Umlauf sind.
In diesen Schreiben wird Ihnen mitgeteilt, dass es einen Fehler in der Abrechnung der Betriebskosten gegeben hat und Ihnen eine Rückzahlung zusteht. Sie werden außerdem aufgefordert, ein Formular auszufüllen, das über einen QR-Code aufgerufen werden kann, um die Abwicklung schnellstmöglich bearbeiten zu können.
Dieses Schreiben ist NICHT von degewo. Bitte geben Sie keine persönlichen Daten weiter.

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Infoveranstaltung des Senats zu Brückenabriss und Tunnelsanierung

Einladung zur Informationsveranstaltung zum Projektraum „Brücken über den Breitenbachplatz“ und „Tunnel Überbauung Schlangenbader Straße“

27. Februar 2024

18:00 bis 20:00 Uhr

Im CINEPLEX Titania (Gutsmuthstraße 27/28, 12163 Berlin), Saal 1

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr,
Klimaschutz und Umwelt

Aktuelle Information SanierungsvorhabenSchlangenbader Straße 28 A-E und Wiesbadener Str. 59 A-E

Nachfolgendes Schreiben der degewo (Auszug) erreichte die Mieter der Gebäude Schlangenbader Str. 28 A-E und Wiesbadener Str. 59 A-E

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mieterinnen, liebe Mieter,

wir haben Ihnen in unseren letzten Schreiben versprochen, Sie über eine mögliche Sanierung

der Schlangenbader Straße auf dem Laufenden zu halten. Unsere Planungen und Vorbereitungen konzentrieren sich nach wie vor ausschließlich auf den GebäudebereichWiesbadener Straße 59 A-E / Schlangenbader Straße 28 A-E. Dort könnte nach jetzigem Planungsstand die Sanierung frühestens im Jahr 2025 beginnen.

Mit Ihrer Unterstützung konnten unsere Fachplaner den Gebäudeabschnitt begehen und dabei weitere Erkenntnisse insbesondere für seine energetische Ertüchtigung gewinnen. Uns ist bei einer möglichen Sanierung besonders wichtig, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den modernen Standards des Klimaschutzes und den Anforderungen des Denkmalschutzes zu finden und gleichzeitig wirtschaftlich sinnvoll zu handeln.

degewo November 2022

Modernisierung und Instandsetzung

Information vor der Sanierung

Vor einer Sanierung muss dem Mieter sehr deutlich erklärt werden, welche Maßnahmen am Haus passieren werden und welche in der Wohnung selbst. All das steht in der Modernisierungsankündigung. Spätestens drei Monate vor Baubeginn muss die verschickt werden, damit der Mieter die Situation bewerten kann: Kann er die unvermeidlichen Baubelästigungen bewältigen? Ist er in der Lage, die angekündigte Mietererhöhung zu tragen?

Im Anhang des Briefes an die Mieter steht auch sehr ausführlich, wie viel Miete nach der Modernisierung gezahlt werden muss.

Diese Berechnung erfolgt durch das Mietenmanagement von degewo. Zuerst werden alle Maßnahmen des Sanierungsvorhabens in Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen unterschieden. Instandsetzungen sind alle Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Diese Kosten sind vom Vermieter zu tragen. Bei Modernisierungen hingegen wird entweder der Wohnwert erhöht oder sie führen zu Energieeinsparungen. Ein Beispiel: Wenn die alten Fenster nur gestrichen würden, wäre das eine Instandsetzungsmaßnahme. Werden sie aber gegen neue, besser isolierte Fenster ausgetauscht, verbessert sich dadurch die Wärmedämmung des Hauses – die Wohnqualität steigt, es wird Energie gespart. Laut Gesetz dürfen Vermieter nur diese Modernisierungskosten auf die jährliche Miete umlegen – in Höhe von acht (in Berlin sechs) Prozent. Im zweiten Schritt ordnet das Mietenmanagement die Modernisierungskosten den Wohnungen zu: Die Kosten für das neue Fenster in der Wohnung etwa werden nur auf die Miete dieser Wohneinheit angerechnet, die Kosten für das neue Fenster im Treppenhaus anteilig auf alle Mieter im Haus.

degewo

Das finale „Ja“ muss noch her. Erst wenn der Aufsichtsrat bei seiner Sitzung im November oder Dezember seine Zustimmung erteilt, können die Planungen für die nächsten Phasen beginnen. 

(Auszug aus einer Veröffentlichung der degewo)