Haben Sie Fragen zur Ihrer Betriebskostenabrechnung? Damit sind Sie nicht allein, die Abrechnung wirft viele Fragen auf und es lohnt sich, sie zu prüfen. Denn Fehler in der Abrechnung bedeuten in der Regel bares Geld.
Betriebskosten sind die laufend anfallenden Unterhaltungs- und Wartungskosten, die Vermietern durch die Nutzung des Hauses entstehen – wie etwa für Heizung, Wasser, Müll und Gartenpflege. Einmalige Kosten wie für eine Kellerentrümpelung sind dagegen ebenso wenig umlagefähig wie Verwaltungs- und Instandhaltungskosten.
Die Prüfung sollte zeitnah erfolgen, denn Mieterinnen haben nur vier Wochen Zeit, sonst geraten Sie in Zahlungsverzug.
Bei Zahlung unter Vorbehalt sind Einwände innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt möglich.