13.08.2020 Anfrage Mieterbeirat
Die Kosten für die Hausreinigung sind in der vorliegenden Höhe mit einer Steigerung von über 50% im Vergleich zum Vorjahr unplausibel.
Wie uns bekannt ist, räumten Sie hier bereits anderen Mietern vertragliche Probleme mit Ihren Dienstleistern ein. Daher bitten wir sie ALLEN Mietern die Überzahlung zurückzuerstatten (entsprechend Ihrer Formel: 0,30 € X ….QM X 12 Monate) und auch die Vorauszahlungssumme zu korrigieren.
Wir könnten uns sehr gut vorstellen, dass Sie die Überzahlungen mit der Betriebskostenabrechnung 2019 begleichen oder alternativ jedem Mieter sofort auszahlen. Wir gehen außerdem davon aus, dass Sie diese eindeutige Angelegenheit nicht streitig mit der Mieterschaft klären möchten. Wir bitten daher um eine sehr kurzfristige Stellungnahme an uns, wie Sie sich das weitere Vorgehen vorstellen.
Wir könnten uns entsprechend der Vorgespräche mit Ihnen vorstellen, dass Sie diesen Abrechnungsfehler in einem Anschreiben an die Mieter kommunizieren und den MBR als Hinweisgeber benennen.
24.08.2020 – Antwort degewo
Die Hausreinigungskosten 2018 sind in der abgerechneten Höhe angefallen und wurden korrekt abgerechnet. Den Vorwurf, die Hausreinigungskosten seien falsch abgerechnet, weisen wir an dieser Stelle ausdrücklich zurück.
Wie wir bereits mitteilten, erfolgten im Gesamtbestand degewo Überprüfungen aller Aufmaße für die Hausreinigung. Die bisher ermittelten Flächen dienten lediglich zur Orientierung für die Disposition und stellten keine Preisbasis dar. In 2016 bzw. Anfang 2017 wurden vollständige Aufmaße aller Flächen erstellt. Durch die besondere Bauweise des Objektes sind überdurchschnittlich hohe Gemeinschafts- und Verkehrsflächen vorhanden.
Die neuen Aufmaße sind Basis für die Preisbildung des neuen Vertrages, welcher ab 01.10.2017 gültig war. Bereits aufgrund der hohen Reinigungsflächen erhöhten sich die Kosten für die Hausreinigung erheblich. Weiterhin wurden die Reinigungsleistungen zu Beginn des Vertrages erhöht, um eine bessere und gleichbleibende Sauberkeit im Objekt zu erreichen.
Durch unser Qualitätssicherungssystem wurden in 2018 Anpassungen der Reinigungsleistungen empfohlen. Gleichzeitig erfolgte in 2018 die Reinigung der Hausflurflächen mit Noppenbelag in einem gesonderten Verfahren auf Kosten von degewo um die Grundlage für eine weitere Reduzierung der Reinigungsdurchgänge zu schaffen. Dies führte zu einem Vertragsnachtrag per 01.08.2018. Aufgrund der Änderung der Reinigungsleistungen konnten die Kosten für die Hausreinigung ab 01.08.2018 wieder gesenkt werden. Diese Senkung wirkt sich jedoch erst in der Abrechnung 2019 vollständig aus.
Gern überprüfen wir weiterhin Einzelfälle, sofern ein Härtefall vorliegt, sind wir weiterhin bereit, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Allerdings ist es nicht möglich eine komplette Rückrechnung durchzuführen, da wir nochmals betonen möchten, dass in der Abrechnung die tatsächlich angefallenen Kosten abgerechnet wurden.
Aufgrund der Besonderheit dieses Gebäudes, der Größe und deren verbauten Fußbodenbelägen ist die Abrechnung keinesfalls mit dem sogenannten „Benchmarktwert“ zu vergleichen.